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Abscheidertechnik

Die Entscheidung liegt bei Ihnen, fordern Sie uns!

  • Wir bieten Ihnen die Neuerstellung von Abscheideranlagen, die Nachrüstung von Warnanlagen, die Instandsetzung sowie Wartung und Überprüfung Ihrer bestehenden Abscheider.
     
  • Aufgrund Ihrer Anlagensituation erstellen wir Ihnen gerne ein vollständiges Angebot.
     
  • Wir erstellen die abwassertechnische Berechnung und begleiten Sie durch die behördlichen Genehmigungsvorgänge.

Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter bei der . . .

Bemessung einer Leichtflüssigkeitsabscheideranlage

Neue Abscheideranlagen
Vor der Neuanschaffung einer Abscheideranlage ist gem. EN 858-1 Teil 1 und 2, sowie der DIN 1999-100 zu ermitteln welche Nenngröße die Anlage haben wird. Pauschale Größenangaben für bestimmte Branchen wie z. B. Tankstellen oder Kfz-Werkstätten sind nicht möglich, da verschiedene Faktoren in die Größenbestimmung mit einfließen.

Bei Neueinbauten ermitteln wir auf der Basis der Betriebsbedingungen wie z. B. des zu erwartenden Schmutzwasseranfalls, die Größe der Anlage. Dies erfolgt im Rahmen einer Betriebsbegehung, bei der die relevanten Parameter für die Bemessung der oben genannten Normen ermittelt werden.

Vorhandene Abscheideranlagen
Auch bei bereits eingebauten Abscheideranlagen treten oft Probleme im Betrieb auf. In einer sogenannten "Ist-Analyse" und einer Nachbemessung der Abscheideranlage werden die Ursachen ermittelt und Lösungswege aufgezeigt.
Dies kann z. B. eine nicht korrekte Dimensionierung sein. Eine zu kleine aber auch eine zu große Dimensionierung führen zu erheblichen Kosten und unnötigem Mehraufwand beim Betrieb der Abscheideranlage. Hier wird der tatsächliche Wasseranfall ermittelt und ein Lösungsweg für die Umstellung der Anlage auf den aktuellen Bedarf vorgeschlagen.

Monatliche Eigenkontrolle von Abscheideranlagen im Rahmen der bedarfsorientierten Entleerung gem. EN 858-1 Teil 1 und 2, sowie DIN 1999-100
Der Gesetzgeber regelt die monatliche Eigenkontrolle der Abscheideranlage.

Bei dieser monatlichen Eigenkontrolle werden Überprüfungen durchgeführt, die das ordnungsgemäße Funktionieren der Abscheideranlage gewährleisten (Messung der Schlammschicht und Leichtflüssigkeitsschichtdicke, Kontrolle von evtl. eingebauten Warnanlagen, Kontrolle der Wasserstände, Feststellung von evtl. auftretenden Mängeln ect.).

Für Betreiber, die die monatliche Eigenkontrolle nicht selbst durchführen dürfen, bieten wir diese Leistungen im Umfang eines Wartungsvertrages - als weiteren Service an.

Halbjährliche Wartung von Abscheideranlagen im Rahmen der bedarfsorientierten Entleerung gem. EN 858-1 Teil 1 und 2, sowie DIN 1999-100
Über die monatliche Eigenkontrolle hinaus muss bei allen Abscheideranlagen eine halbjährliche Wartung durchgeführt werden.

Wartungsvertrag
Die EN 858 Teil 1 und Teil 2, die DIN 1999-100: 10/2003 sowie der Anhang 49 der Abwasserverordnung regeln die monatliche Eigenkontrolle die halbjährliche Wartung von Abscheideranlagen.

Die Firma TSM GmbH bietet Ihren Kunden die Durchführung der halbjährlichen Wartung und / oder der monatlichen Eigenkontrolleauf Wunsch gerne auf der Basis eines Wartungsvertrages an.

Der Betreiber der Abscheideranlage erhält nach Durchführung der Wartung und / oder der monatlichen Eigenkontrolle ein entsprechendes Wartungsprotokoll.

Abgerechnet wird auf der Basis eines vereinbarten Pauschalpreises.

5 jährige Generalinspektion von Abscheideranlagen gem. EN 858-1 Teil 1 und 2,
sowie DIN 1999-100

In Abständen von längstens 5 Jahren ist die Abscheideranlage völlig zu entleeren, zu reinigen und durch einen Fachkundigen zu prüfen. Als Fachbetrieb § 19 l WHG besitzen wir die entsprechende Qualifikation, die zur Durchführung der 5 jährigen Generalinspektion erforderlich ist. Wir bieten unseren Kunden ein Leistungspaket an, in dem die Entleerung, die Überprüfung, die Dichtheitsprüfung und ggf. die Sanierung enthalten sind.


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